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   VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317   

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VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317 (https://dejure.org/2015,29290)
VG München, Entscheidung vom 13.08.2015 - M 16 K 15.50317 (https://dejure.org/2015,29290)
VG München, Entscheidung vom 13. August 2015 - M 16 K 15.50317 (https://dejure.org/2015,29290)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsübergang nach Ablauf der Überstellungsfrist Dublin-III-Verfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Übergang der Zuständigkeit im Asylverfahren wegen Fristablauf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 11 ZB 14.50036

    Unzulässigkeit des Asylantrags; Abschiebungsanordnung; nicht nur vorübergehende

    Auszug aus VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317
    Nach Art. 29 Abs. 2 Satz 1 Dublin III-VO endete die Frist zur Überstellung des Klägers hier entsprechend dem Vermerk des Bundesamtes vom ... Februar 2015 (vgl. Bl. 107 der Behördenakte); eine gerichtliche Entscheidung, die durch Anordnung der aufschiebenden Wirkung den Fristablauf gehemmt hätte (vgl. BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 ZB 14.50036 - juris Rn. 9), ist nicht ergangen.

    Diesem Anspruch des Klägers auf Vermeidung eines überlangen Verfahrens widerspräche es, nach Ablauf der Überstellungsfrist und ohne erklärte Aufnahmebereitschaft eines anderen Mitgliedstaates eine Prüfung seines Asylbegehrens zurückzustellen (vgl. BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 ZB 14.50036 - juris Rn. 9; VGH BW, U. v. 29.4.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317
    Erforderlichenfalls muss er den betreffenden Asylantrag nach den Modalitäten der Dublin III-VO selbst prüfen (EuGH, U. v. 21.12.2011 - C 411/10 u. a. - juris Rn. 98).
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427

    Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl

    Auszug aus VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317
    Auch spricht im Hinblick auf das ausführliche und schlüssige fachärztliche Attest vom ... Juli 2015 vieles dafür, dass der Kläger aus gesundheitlichen Gründen nicht reisefähig ist; damit läge ein inländisches Abschiebungsverbot nach § 60 a Abs. 2 AufenthG vor, welches dem Erlass einer Abschiebungsandrohung nach § 34 a AsylvfG entgegenstünde (vgl. BayVGH, B. v. 12.3.2014 - 10 CE 14.427 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2015 - A 11 S 121/15

    Zuständigkeitsbestimmung nach Dublin-VO nach Ablauf der Überstellungsfrist

    Auszug aus VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317
    Diesem Anspruch des Klägers auf Vermeidung eines überlangen Verfahrens widerspräche es, nach Ablauf der Überstellungsfrist und ohne erklärte Aufnahmebereitschaft eines anderen Mitgliedstaates eine Prüfung seines Asylbegehrens zurückzustellen (vgl. BayVGH, B. v. 20.5.2015 - 11 ZB 14.50036 - juris Rn. 9; VGH BW, U. v. 29.4.2015 - A 11 S 121/15 - juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 28.02.2014 - 13a B 13.30295

    Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

    Auszug aus VG München, 13.08.2015 - M 16 K 15.50317
    Das Bundesamt ist in der Folge kraft Gesetzes (vgl. § 31 Abs. 2 AsylVfG) verpflichtet, das Asylverfahren des Klägers fortzuführen und eine Sachentscheidung zu treffen (vgl. BayVGH, U. v. 28.2.2014 - 13a B 13.30295 - juris Rn. 22).
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